Berufsgenossenschaften vergeben neue Mitgliedsnummern – Kommunikation mit Unternehmen soll vereinfacht werden

Stand:
Thematik: Rechnungswesen

Alle Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten mit Wirkung zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer. Dies teilt die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft auf ihrer Website mit. Damit soll eine Vereinfachung der Kommunikation und des Datenaustausches zwischen Unternehmen und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung hergestellt werden.

Mit den einheitlichen Unternehmensnummern werden die bisherigen Kundennummern abgelöst. Die Umstellung erfolgt automatisch bereits vor dem 01.01.2023. Alle Mitgliedsunternehmen werden hierüber schriftlich durch ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse informiert. Die Unternehmensnummer wird zum Beispiel benötigt, um Jahresmeldungen oder Lohnnachweise digital an die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu übermitteln.

Die neue, bundesweit einheitliche Unternehmensnummer besteht den Angaben zufolge aus 15 Ziffern, von denen die ersten zwölf eine zufällige Ziffernfolge sind und die letzten drei Ziffern immer das jeweilige Mitgliedsunternehmen kennzeichnen. Betreibt eine natürliche oder juristische Person mehrere Unternehmen, erfolgt die Zuordnung in numerisch aufsteigender Folge (001, 002, 003 usw.).

 

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